ONLINE VERLOSUNGEN
sind für
Privatpersonen und Firmen in Deutschland generell verboten.
Eine Verlosung durch eine Lotterie hat den Vorteil, daß der
Gewinn der Verlosung Einkommens Steuer frei ist. Werden nun bei
Internet Verlosungen Gewinnspiel Fragen vorgeschaltet, so ist dies
im rechtlichen Sinn keine Verlosung mehr, sondern ein Glückspiel.
Glückspiele sind NICHT steuerfrei. Ein hoher Gewinn kann also bei
diesen Glückspielen oft den absoluten wirtschaftlichen RUIN
bedeuten.
In Österreich
hingegen sind private (einmalige) Verlosungen legal und erlaubt,
wenn gewisse Formalitäten eingehalten werden. Das zu verlosende
Objekt kann im Internet publiziert werden, Losbestellungen können
verkauft werden, doch die Verlosung selbst sollte von einem
österreichischen NOTAR in Österreich durchgeführt werden. Vor
der Verlosung muss der Veranstalter beim österreichischen
Finanzamt die Steuern für die Verlosung entrichten.
Viele Nachahmer der
1. österreichischen Hausverlosung sind bereits an Ihrer Verlosung
gescheitert und haben anstatt Profite stattliche Fehlinvestitionen
oder Probleme mit den Behörden am Hals. Eine Verlosung
sollte aus diesem Grund ausschliesslich nur von einem Rechtsanwalt
oder einem Notar geplant werden.
Nach der Planung
einer Verlosung und rechtlicher Absicherung können wir Ihnen die
Verlosungssoftware von www.losesoft.de
empfehlen, um Online Verlosungen zu starten. Je nach Höhe des
Objektwertes und des Lospreises sind bei jeder Verlosung zwischen
3.000 Euro und 5.000 Euro Mindest- Marketing Budget für
Werbekosten einzuplanen, um eine Verlosung erfolgreich
abschliessen zu können. Losesoft.de übernimmt für Sie von A - Z
den Internetauftritt inkl der dazugehörigen Werbekampagne und
führt eine kostenfreie technische Beratung durch und erarbeitet
für Sie einen Marketing und Werbeplan. Vorsicht bei Angeboten
ausländischer UK Limited Gesellschaften.
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